Stempel auf Gesetzestext
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Gibt es ein Bio-Siegel für den Tod?

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Über die Ambivalenz von Regulierung und Zertifizierung in der nachhaltigen Bestattungskultur

Von FSC-zertifizierten Holzsärgen bis zum Ausweis der Klimaneutralität für Krematorien – es wächst das Bewusstsein dafür, dass ökologische Verantwortung auch in Produkten und Institutionen des Bestattungswesens ausgewiesen werden kann. Bei der erfreulichen Zunahme nachhaltiger Angebote stellt sich umso drängender die Frage nach der Validität dieser (Eigen-)Versprechen: Wie sinnvoll sind Labels und wann wird Regulierung zum Hindernis?

Regularien sind in allen Branchen unverzichtbar, um Qualität zu sichern, Verbraucherschutz zu gewährleisten und Greenwashing zu verhindern. Gerade im Bestattungswesen, in dem Kaufentscheidungen oft in emotionalen Ausnahmesituationen getroffen werden, ist Vertrauen und Verlässlichkeit für Konsument:innen entscheidend.

Grundsätzlich ist bei Nachhaltigkeitsausweisen zwischen dem für Endverbraucher:innen sichtbaren Etikett, dem „Bio-Siegel“, und der für die Unternehmensführung relevanten prozessorientierten Zertifizierung zu unterscheiden. Da Nachhaltigkeit allerdings auch bei Produkten nicht rein materiell gedacht werden kann, greifen diese Klassifikationen ineinander, insbesondere in einer vielgestaltigen Branche, an der so viele unterschiedliche Gewerke Anteil haben.

Weil es schon immer so war?

Viele der heute gültigen Bestattungsgesetze und Friedhofssatzungen stammen aus einer Zeit, in der ökologische Fragen kaum eine Rolle spielten. Sie sind Ausdruck eines überkommenen Ordnungsverständnisses, das auf Beständigkeit und Hygiene abzielte, statt auf Ressourcenschonung. Beispielsweise schreiben Friedhofssatzungen häufig Vollholz für Särge vor und schließen damit innovative Verbundstoffe (z.B. Pilzmyzel) aus, obwohl diese unter Umständen eine bessere Klimabilanz hätten. Veraltete Regulierungen erzeugen damit nicht nur Widersprüche, sondern auch Ungleichheit: Innovative Betriebe stoßen auf Zulassungshürden, während konventionelle Anbieter weiterhin mit etablierten Strukturen arbeiten können.

Falsch ausgelegte oder zu wortgetreu befolgte Verordnungen können auch ein Hemmnis sein, etwa in der widersprüchlichen Handhabung alter Grabmäler auf manchen Friedhöfen. Ältere Grabsteine, die den eigentlich begrüßenswerten modernen Beschaffungskriterien nicht entsprechen, dürfen bisweilen nicht recycelt werden. Sie werden ausrangiert, was dem Gedanken des Kreislaufwirtschaftens diametral entgegensteht.

Vollumfängliche Verordnungen?

Bei der Beurteilung eines Bestattungsprodukts sind funktionale Kriterien angebracht, nicht ein sklavisches Abhaken von Inhaltsstoffen, Emissions-Nachweisen und Materiallisten. Nachhaltigkeit als Prozessqualität setzt sich aus vielen Einzelkomponenten zusammen: Ressourcenverbrauch und Energieeinsatz in Fertigung, Transport und Arbeitsbedingungen. Im besten Fall muss in jedem einzelnen Schritt des Bestattungsvorgangs ganzheitliche Nachhaltigkeit mitgedacht werden. Wie werden Materialien gewonnen, wer stellt sie unter welchen Bedingungen her? Diese Fragen werden durch EU-Verordnungen wie der Ökodesign-Verordnung und das EU-Lieferkettengesetz thematisiert, die nach und nach implementiert werden, um einen Minimalkonsens hin zu einer nachhaltigen Industrie zu garantieren.

Doch bei der Einführung von Mindeststandards muss ein zweiter Schritt mitbedacht werden: Zertifizierung von Nachhaltigkeit gewinnt erst dann an Gewicht, wenn die Versprechen überprüft und Kriterien tatsächlich kontrolliert werden. Dabei sollte die Vergabe im besten Fall von unabhängigen Dritten erfolgen, etwa durch akkreditierte Kontrollstellen.

Institutionalisierte Haltung?

Nachhaltiges Handeln basiert auf der Überzeugung, dass Ästhetik, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit mit ökologischer und sozialer Verantwortung vereinbar sind. Doch sobald eine solche Haltung durch mehrseitige Kriterienkataloge, EU-Verordnungen oder rigide Friedhofssatzungen institutionalisiert wird, entsteht ein Spannungsfeld: Was ursprünglich als ethische Selbstverpflichtung gedacht war, droht zu einem bürokratischen Korsett zu werden.

Ein Beispiel für einen alternativen Ansatz ist die Initiative Die Grüne Linie, ein freiwilliges Netzwerk von gleichgesinnten Akteur:innen der Bestattungsbranche, in dem Wissen über nachhaltige Produkte und Vertriebsstrukturen geteilt wird. Der Schwerpunkt auf personellem Vertrauen statt auf Formalisierung bietet einen Gegenentwurf zu einer externen Zertifikatslogik. Derartige persönliche Zusammenschlüsse vermeiden ausgehöhlte Lippenbekenntnisse und verhindern, dass nachhaltige Praktiken ihre moralische Substanz verlieren.

Auch aus organisationspsychologischer Sicht sind Anreizsysteme wirksamer als Gängelung: Eine Prämierung oder monetäre Förderung von „Nachhaltigkeitsleistungen“, kann Mitarbeitende und Unternehmen motivieren, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, und bei entsprechender Kommunikation von Erfolgen in Form eines Dominoeffekts auf andere Betriebe übergreifen.

Zertifikate: Ausweis von Glaubwürdigkeit oder Etikettenschwindel?

Zertifizierungen, Labels und Nachhaltigkeitssiegel sollen Orientierung geben und können Vertrauen und Vergleichbarkeit schaffen – vorausgesetzt, sie sind transparent, objektiv überprüfbar und verhältnismäßig.

Je mehr Nachhaltigkeit aber als Marketinginstrument oder zur Imagepflege eingesetzt und als Wettbewerbsfaktor anerkannt wird, desto eher droht die Zunahme von Greenwashing. Die Verwendung von Zuschreibungen wie „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral produziert“ ohne weitere handfeste Nachweise untergräbt jede Glaubwürdigkeit.

Dabei mangelt es häufig an einer unabhängigen Aufsicht, wenn Unternehmen sich entweder selbst zertifizieren oder eigene Siegel erfinden. Selbst bei etablierten Labeln bleiben die Zertifizierungsverfahren häufig intransparent und schwer nachvollziehbar. Problematisch ist vor allem, dass sich börsennotierte Konzerne eine „grüne“ Reputation erkaufen können. Die Möglichkeit, sich durch Investitionen oder Klimaschutzzertifikate buchstäblich „freizukaufen“, offenbart die Ambivalenz der marktförmigen Vereinnahmung von Nachhaltigkeitsausweisen.

Verhältnismäßigkeit beinhaltet die Abwägung, welche ungewollten Konsequenzen ein zu hoher Kontrollanspruch nach sich zieht: Überregulierung benachteiligt womöglich Manufakturen und Start-ups, obwohl gerade dort oft besonders verantwortungsvoll gearbeitet wird. Übermäßige Bürokratisierung kann kleine Betriebe abschrecken, die sich eine kostspielige Zertifizierung oder Audits schlicht nicht leisten können, obwohl sie oft tatsächlich nachhaltiger agieren als große Produzenten.

Leitplanken statt Absperrbänder

Die Bestattungsbranche profitiert weniger von einem Regelkatalog voller Paragraphen, sondern von einem Konsens und reflektierter Regulierung. Ein Unternehmen sollte frei entscheiden können, wie und in welchem Zeitrahmen es nachhaltigere Prozesse integriert, solange es Fortschritte zu ökologischen und sozialen Zielkriterien macht. Bei der BME-Zertifizierung „Nachhaltige Beschaffungsorganisation“ etwa wird das Nachhaltigkeitsreporting in aufeinander aufbauenden Stufen konzipiert, um Fortschritt auf dem Weg zu kennzeichnen.1

Ein gewisser Referenzrahmen ist also wichtig, sollte aber flexibel gedacht werden. Dabei scheint ein verbindlicher Minimalkonsens als gewerkeübergreifende Zielvorgabe für die Akzeptanz nachhaltiger Bemühungen am geeignetsten: In Positionspapieren oder Best-Practice-Handreichungen könnten klare Grundprinzipien formuliert, aber individuelle Wege und Skalen der Umsetzung berücksichtigt werden. Hier muss niemand bei Null anfangen, sondern es kann an das angeschlossen werden, was einzelne Branchen oder Verbände schon ausgearbeitet haben.2

Klassifikationen und Kontrollen können vor Missbrauch schützen, sind vor Missbrauch selbst aber nicht gefeit. Sie müssen sich weiterentwickeln und mit Augenmaß gehandhabt werden. Nachhaltigkeit kann dann zum umfänglichen Qualitätsmerkmal werden, wenn sie nicht dekorativ, sondern integrativ ist, wenn sie von der Geschäftsführung eines Krematoriums bis zur Werkbank einer Sargwerkstatt spürbar ist. Die Umsetzung von Nachhaltigkeit im Bestattungswesen sollte schließlich nicht nur verwaltet, sondern verstanden werden.

Was kann ich tun?

Für „Siegelklarheit“ gibt es das Sustainability Standards Comparison Tool (SSCT) “, das dabei unterstützt, sich durch den Dschungel von Nachhaltigkeitsstandards zu schlagen.3


  1. https://www.bme-nachhaltigkeit.de/ (Stand: 31.10.2025). ↩︎
  2. So gibt es den „Branchenleitfaden Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) für Humankrematorien“, der ebenso wie Positionspapiere für Sarg- und Urnenproduktion durch den Bundesverband Bestattungsbedarf zur Verfügung gestellt wird. Vgl. https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/media/bkspm3mc/branchenleitfaden-humankrematorien-nach-dnk.pdf  (Stand: 31.10.2025). ↩︎
  3. https://www.siegelklarheit.de/ (Stand: 31.10.2025). ↩︎

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