Im Tod sind wir alle gleich. Oder doch nicht?
Bestattungen haben viel mit gesellschaftlichem Status, finanziellen Möglichkeiten und familiärem Umfeld zu tun.
In Deutschland haben die familiären Hinterbliebenen Totenfürsorgepflichten und -rechte und müssen die Bestattung veranlassen und bezahlen. Nachdem 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde, hat sich die Zahl der Sozialbestattungen und der ordnungsbehördlich durchgeführten Bestattungen deutlich erhöht.1 Viele Menschen können sich die Bestattungskosten schlicht nicht leisten.
Eine Bestattung im unteren Kostenspektrum liegt bei rund 2.500 €. Darin enthalten sind Sarg, Kühlung, Transport, Totenversorgung, Kremierung, Friedhofsgebühren, ärztliche und behördliche Dienste. Nicht eingerechnet sind Abschiedsfeier, Blumen, Trauerrede – Dinge, die man im kulturellen Gedächtnis mit Bestattung verbindet, die aber längst nicht bei jedem Begräbnis stattfinden. Vor allem aus Kostengründen.
Sozialbestattung
Wenn bestattungspflichtige Angehörige sich um die Bestattung kümmern müssen, aber finanziell nicht in der Lage dazu sind, können sie beim Sozialamt eine Übernahme der Kosten beantragen. Sie haben bei Bewilligung ein gewisses Mitspracherecht (wenn auch in einem engen finanziellen Rahmen). Auf religiöse oder weltanschauliche Hintergründe wird Rücksicht genommen, eine Feuerbestattung ist nicht Pflicht. Übernommen werden auch eine schlichte Trauerfeier, Blumenschmuck und einfache namentliche Nennung. Die Beantragung ist aber genauso unangenehm, zäh und zeitintensiv wie bei anderen finanziellen Beihilfen auch, man braucht starke Nerven und Wissen um die eigenen Rechte. In einem Trauerfall ist das erst recht nicht einfach. Wochenlanges Warten auf die Bewilligung kann psychologisch verheerend wirken, weil die Bestattung und Abschiednahme meistens erst danach stattfinden kann.2 Wenn nämlich Bestattungsunternehmen vor der amtlichen Bewilligung tätig werden, bleiben sie bei abschlägigem Bescheid auf den Kosten sitzen oder müssen diese bei den Angehörigen nachträglich als Ratenzahlung zurückfordern.
Sozialbestattungen werden nicht von jedem Bestattungshaus durchgeführt, weil sie die üblichen kalkulierten Preise nicht decken. Das Bestattungshaus muss also bereit sein, höchstens kostendeckend, aber nicht gewinnbringend zu arbeiten. Das schränkt die Auswahl für Angehörige ein, die für die Bestattung weiterhin verantwortlich sind. Das Sozialamt bezahlt die bewilligten Kosten, aber es veranlasst und organisiert nicht die Bestattung.
In den letzten 80 Jahren hat sich unser Zusammenleben stark verändert. Neben der klassischen Kernfamilie aus verheirateten Eltern und ihren Kindern existieren Patchworkkonstellationen, unverheiratete Partnerschaften, Freundschaften, Wahlverwandtschaften. Diese sozial bedeutsamen Beziehungsarten berechtigen aber nicht automatisch dazu, die Bestattungspflicht oder Totenfürsorgerechte wahrzunehmen und eine finanzielle Unterstützung vom Sozialamt zu bekommen. Es sei denn, eine schriftliche testamentarische Verfügung der verstorbenen Person zur Übertragung der Totenfürsorgerechte liegt vor.
Ordnungsbehördliche Bestattung
Wenn ein Mensch allein im Krankenhaus, Pflegeheim, zu Hause oder wohnungslos auf der Straße verstirbt, und keine bestattungspflichtigen Angehörigen bekannt sind, bleibt dem Gesundheits- oder Ordnungsamt meist nicht viel Zeit, um diese zu suchen. Freunde haben hier kein Mitspracherecht, es sei denn, sie sind vermögend genug oder legen zusammen, um die Bestattung zu bezahlen.
Ein letzter Wille oder ein eventueller Vorsorgevertrag muss bekannt und auffindbar sein. Behördliche Mitarbeiter:innen gehen nur selten in Wohnungen von Verstorbenen und suchen nach solchen Dokumenten.
Ordnungsbehördliche Bestattungen, auch manchmal als „Zwangsbestattungen“ bezeichnet, sind von Kosten- und Zeitdruck geprägt. Es werden nur diejenigen Angehörigen über das Melderegister gesucht und informiert, die gesetzlich zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sind. Die Suche wird nach der Bestattung von der Nachlassverwaltung fortgesetzt, um die Kosten zurückzufordern, die der Staat verauslagt hat.
Kostenrationalität und Schnelligkeit
Sind innerhalb von ca. 8 Tagen keine bestattungspflichtigen Angehörigen bekannt oder auffindbar oder schriftlich erreichbar (z.B. wegen Kontaktabbruch oder weil Angehörige im Ausland leben oder auch einfach nur im Urlaub sind), setzt das ordnungsbehördliche Ablaufprotokoll ein: Schnellstmögliche und kostengünstigste Bestattung, um Kosten für die Kühlung so gering wie möglich zu halten. Eventuell vorhandene Wertgegenstände werden veräußert, der restliche Nachlass ohne monetären Wert wird entsorgt. Für Zugehörige bedeutet das auch, dass keinerlei Erinnerungsgegenstände übrigbleiben. Während Sozialbestattungen lange Bewilligungszeiten haben, geht es bei ordnungsbehördlichen Bestattungen schnell.
Die Durchführung solcher Bestattungen wird von den Kommunen ausgeschrieben und in der Regel an den preisgünstigsten Anbieter vergeben, der mit Blick auf Effizienz, Kosten und Gewinn kalkuliert. Das rechnet sich erst ab einer bestimmten Menge und bei extrem zeit- und kostenoptimierten Abläufen.
Trauernde Zugehörige sind in dieser Rechnung nicht vorgesehen. Selbst die Wahl des Friedhofes kann kostengetrieben sein, sodass nicht unbedingt auf dem örtlichen Friedhof bestattet wird, sondern gegebenenfalls auf einem kostengünstigeren, weiter entfernten.
Kein Raum für Abschied und Trauer
In der Regel wird eine Feuerbestattung mit anonymer Beisetzung der Urne durchgeführt. Bei Gruppenbestattungen in Urnengemeinschaftsgräbern werden die Urnen im zehn-Minuten-Takt in die Erde gesenkt. Es ist ein bürokratischer Ablauf, der sich vor allem durch „distanzierte Sachlichkeit“ auszeichnet und auch von den Mitarbeiter:innen, die ihn ausführen, als seelenloses Tun empfunden wird.3 Beisetzungen, die im Minutentakt stattfinden, haben wenig Raum für kollektive, spirituelle oder religiöse Abschiednahme.
Viele Zugehörige erfahren sehr spät oder zu spät vom Beisetzungstermin, sodass die Bestattung dann ohne Trauernde durchgeführt wird. Für diejenigen, die nicht am Beisetzungstag zur festgelegten Zeit vor Ort sein können, ist es später auf manchen Friedhöfen unmöglich, auf der Rasenfläche die Stelle zu finden, an der die Urne beigesetzt wurde. Einige Friedhöfe setzen aber auch kleine Gedenksteine und bepflanzen die Grabstellen, wie zum Beispiel in Hamburg. Dazu mehr im zweiten Teil dieses Artikels.
Vor allem von Armut betroffene, wohnungslose, marginalisierte oder vereinsamte Menschen werden auf diese Weise bestattet. Wenn weder ein Abschied am Grab noch Trauer mithilfe eines Grabes oder eines Erinnerungsstückes möglich ist, werden verstorbene Menschen zu Unbetrauerbaren, die im wahrsten Sinne des Wortes „spurlos“ aus der Welt der Lebenden verschwinden.
Im zweiten Teil dieses Artikels geht es um die gesellschaftlichen Implikationen, wir zeigen positive Beispiele auf und erklären, warum Vorsorge so sinnvoll ist.
- Francis Seeck: Recht auf Trauer, Bestattungen aus machtkritischer Perspektive, Münster 2017, S. 29 ff. ↩︎
- Einen erschütternden Fallbericht schildert der Berliner Bestatter Eric Wrede: https://www.berliner-zeitung.de/open-source/acht-wochen-ohne-wuerde-wie-berlin-menschen-in-armut-selbst-im-tod-im-stich-laesst-li.10011475 (veröffentlicht am 04.01.2026, zul. abgerufen am 16.01.2026) ↩︎
- Manche Friedhofsordnungen untersagen Trauergemeinschaften, das Singen am Grab oder das Ablegen von Trauerschmuck an solchen Urnengemeinschaftsgräbern, da am Grab für jeden Verstorbenen nur 1 Minute vorgesehen ist. Francis Seeck beschreibt die Abläufe und Erkenntnisse aus Interviews ausführlich in dem in Fußnote 1 erwähnten Buch. ↩︎









