Tiefgreifende Veränderungen in Sachsen-Anhalt & Rheinland-Pfalz
Die gesetzlichen Regelungen rund um die Bestattung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern, denn sie sind föderalistisch organisiert. Teilweise könnten sie nicht unterschiedlicher sein: In Bayern muss der Körper nach der offiziellen Freigabe nach spätestens acht Werktagen bestattet worden sein – in Hamburg gibt es dafür hingegen keine Frist.
Nun wurden die Bestattungsgesetze in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz überarbeitet und auch zugelassen. Generell gab in den letzten Jahren eher wenig Bewegung in diesem Gesetzesbereich.
Würdevoller Umgang mit Sternenkindern
Beide Bundesländer haben beschlossen, den Umgang mit Sternenkindern würdevoller zu gestalten. Hier ist die Formulierung der Rheinland-Pfälzischen Regierung deutlich ausführlicher: Totgeborene Kinder unter 500g oder vor der 24. Schwangerschaftswoche dürfen eine würdevolle Bestattung erfahren. So wird endlich auch Raum geschaffen für den Trauerprozess der Eltern. Darüber hinaus wurde nun die Möglichkeit für eine gemeinsame Bestattung geschaffen, wenn ein Elternteil gleichzeitig oder zeitnah mit dem Kind verstirbt.
Sensible Gesetzgebungen sind die Grundlage dafür, dass Eltern und Familien in einer solchen Verlustsituation auch gesellschaftlich mehr Akzeptanz erfahren, sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext.
Lockerung der Sargpflicht
Generell gilt in Deutschland bundesweit eine Sargpflicht. Seit Jahren wurde diese Regelung für bestimmte religiöse (z.B. muslimische) Bestattungen gelockert, damit diese ihrer Tradition nach eine Tuchbestattung durchführen können. Durch das neue Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist diese längst überfällige Regelung auch festgelegt worden. Die letzte Entscheidungsinstanz bildet allerdings der jeweilige Friedhofsbetreiber und dieser kann eine Tuchbestattung verweigern. Auf politischer Ebene wurde das von der CDU mit der nötigen Bodenbeschaffenheit und Sorge um gegebenenfalls nicht-funktionierenden Verwesungsprozessen begründet. Es ist definitiv ungünstig, wenn ein im Tuch bestatteter Körper direkt mit Erde bedeckt wird, weil der Boden selbst keinen Halt aufweist; solchen Problemen kann aber ein passender Grabaushub und eine Grabverschalung entgegenwirken.
Wirklich überraschend ist hierbei hingegen die neue Regelung im Bundesland Rheinland-Pfalz. Hier gilt die Aufhebung der Sargpflicht unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit. Als Voraussetzung gilt hier, dass dieser Wunsch noch zu Lebzeiten der verstorbenen Person schriftlich festgehalten werden muss. Dies ist ein großer Schritt in Richtung ressourcenschonende Bestattung.
Abschaffung des Friedhofszwangs & mögliche Ascheteilung
Revolutionär ist die Entscheidung der Abschaffung des Friedhofszwangs in Rheinland-Pfalz. Hierdurch wird es möglich, dass die Person, die totenfürsorgeberechtigt ist, die Urne mit nach Hause nehmen kann. Eine Ascheteilung in mehrere Urnen ist allerdings nicht erlaubt. Doch was passiert, wenn die jeweilige fürsorgeberechtigte Person nicht mehr in der Lage ist, die Urne in Empfang zu nehmen oder sich keine „nachfolge“-berechtigte Person findet? Dann findet eine ordnungsbehördliche Beisetzung auf dem Friedhof statt, denn eine Weitergabe oder Vererbung ist nicht möglich. Kompliziert wird es allerdings, wenn die Berechtigungsperson nicht im Bundesland Rheinland-Pfalz wohnt. Lebt die Person beispielsweise in Bayern, wo keine Hausaufbewahrung der Urne zugelassen ist, gilt eine reguläre Beisetzung der Urne auf dem Friedhof – auch wenn die verstorbene Person ihren Wunsch schriftlich festgehalten hat. Wie mit einer hinterlassenen Urne bei Versterben der fürsorgeberechtigten Person umgegangen wird, bleibt allerdings unklar.
Darüber hinaus ist auch eine Ascheverstreuung außerhalb vom Friedhof zulässig geworden. Diese darf nur von qualifizierten Fachkräften, also Bestatter:innen durchgeführt werden.
Bei Sozialbestattungen stehen diese individuellen und freien Regelung nach wie vor nicht zur Auswahl, hier kann nur eine Erd- oder Feuerbestattung mit Beisetzung auf dem Friedhof gewählt werden.
Außerdem wurde sowohl in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt eine mögliche Ascheteilung für die Herstellung von Erinnerungsschmuck und -diamanten beschlossen. Diese Teilung darf ebenfalls nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Landesgesetzliche Entscheidungen wie diese ermöglichen die Niederlassung von Asche-Diamanten-Herstellungen in Deutschland, die bislang nur als Grauzonen-Möglichkeit im Ausland, wie der Schweiz und den Niederlanden, stattgefunden haben. Das Verfahren der Erinnerungsdiamantproduktion ist energieintensiv, je höher die Karatzahl, desto länger und kostspieliger ist die Herstellung.
Flussbestattung in Rheinland-Pfalz
Seebestattungen waren deutschlandweit bis dato nur in Nord- und Ostsee zugelassen und in allen deutschen Binnengewässern untersagt. Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ermöglicht zukünftig die Beisetzung in wasserlöslichen Zellulose-Urnen von Bestattungsschiffen im Rhein, Mosel, Saar und Lahn – genaue Details sind jedoch noch nicht geklärt. Klar ist, dass eine Ausschüttung der Asche vom Boot oder eine Beisetzung vom Steg, Ufer oder einer Brücke aus unzulässig bleiben. Es wird eine besondere Genehmigung für eine Flussbestattung notwendig sein.
Eine Lockerung des Friedhofszwangs und die Einführung der Flussbestattung sind definitiv Möglichkeiten für eine individuellere Abschiednahme, aber nicht unbedingt positiv für unsere Umwelt. Weitere Sediment-Ablagerungen in den Flüssen und die Verschmutzung durch Kremationsasche ist für die Wassertierwelt nicht unbedingt ein Gewinn. Allerdings ist hier auch noch abzuwarten, wie die Detailregelungen genau aussehen, um eine abschließende Bewertung durchzuführen.
Kinderarbeit bei Grabsteinproduktion
Sachsen-Anhalt folgt mit seiner neuen Regelung zur Unterbindung von Kinderarbeit in der Produktion von Grabsteinen den Gesetzen von Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland. Dies ist eine Bestrebung, die dringend bundesweit durchgesetzt werden sollte, um auf die Beteiligten der Produktions- und Lieferketten Druck auszuüben und weltweit eine dringend notwendige Veränderung herbeizuführen.









